Notizen zur Konstruktion einer monolithischen Festung nach subtrahierender Methodik im "Wolfental"

verfasst von Aribor, Sohn des Forumbar, im Jahre 246 BF
Auftragsgrundlage:

Erteilt und gedeckt durch Seneschall Dietmar von Goldfelsen vom "Theaterorden", wie die Grossen ihren Krieger-Klub nennen.

Vertreter vor Ort und uneingeschraenkt weisungsbefugt in allen Fragen der Ausfuehrung der Arbeiten ist ein Gereon von Wolfsburg.

Seine Berechtigung in Form einer "Ernennung zum Komtur des Ordens" ist der Auftragsurkunde beigefuegt mit der Bitte um Aushaendigung. (erfolgt)

Lastenheft:

Der Auftragsumfang ist unklar formuliert, lediglich Leitlinien liegen vor, die aus den Gespraechen heraus bereits praezisiert werden konnten.

Vor Ort ist ein Vorschlag zu pruefen, einen vorhandenen Felsmonolithen als Sockel fuer eine Hochburg zu verwenden.

Bei Streitfaellen ueber die Prioritaet der einzelnen Punkte ist wiederum der Bevollmaechtigte vor Ort heranzuziehen. Die "Weihefaehigkeit" steht als einziges Kriterium nicht zur Disposition.

Gegenleistungen:

Ausser der ueblichen Entlohnung fuer Taetigkeiten als Baumeister, Steinmetz etc. sieht unser Kontrakt ein erbliches Siedelungsrecht und eine haelftige untertaegige Erbbaugerechtigkeit fuer unsere Sippe in einem dem Bauwerk zuzuordnenden Lehen vor. Eingeschlossen ist die Schutzleistung durch die Besatzung der Burg gegen Uebergriffe aller Art sowie ein Recht auf Beherbergung im Krisenfall.

Innere Angelegenheiten der Angroschim sind von der Rechtsprechung des zukuenftigen Lehensnehmers ausgeschlossen.



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