Erteilt und gedeckt durch Seneschall Dietmar von Goldfelsen vom "Theaterorden", wie die Grossen ihren Krieger-Klub nennen.
Vertreter vor Ort und uneingeschraenkt weisungsbefugt in allen Fragen der Ausfuehrung der Arbeiten ist ein Gereon von Wolfsburg.
Seine Berechtigung in Form einer "Ernennung zum Komtur des Ordens" ist der Auftragsurkunde beigefuegt mit der Bitte um Aushaendigung. (erfolgt)
Der Auftragsumfang ist unklar formuliert, lediglich Leitlinien liegen vor, die aus den Gespraechen heraus bereits praezisiert werden konnten.
Vor Ort ist ein Vorschlag zu pruefen, einen vorhandenen Felsmonolithen als Sockel fuer eine Hochburg zu verwenden.
Uneinnehmbarkeit: Die Festungsmauern sollen auch gegen schweres Geraet abschirmen. Der Einsatz von Sturm- und Belagerungsgeraet koennte durch eine unzugaenglichere Lage erschwert werden - auf schnelle Erreichbarkeit oder schnelle Ausfaelle kann verzichtet werden.
Langlebigkeit: Dies bezieht sich sowohl auf tektonische Stabilitaet als auch auf wartungsarme Unterhaltung. Auf besonders repraesentative Elemente kann verzichtet werden, die Gestaltung duerfte sehr elementar ausfallen.
Magieunempfindlichkeit: wenn moeglich, soll der Einsatz destruktiver Magie gegen die Festung unterbunden werden. Es ist zu pruefen, ob dem Koschbasalt aehnliches Material vorliegt, insbesondere sind magiefoerderliche Erze bei der Standortwahl zu umgehen.
Schutz auch gegen fliegende Kreaturen (Drachen): die Frage unsererseits wurde bejaht.
Weihefaehigkeit: das Gebaeude soll rituellen Zwecken dienen koennen, weshalb auf "unwuerdige" Handlungen beim Bau zu verzichten sei. D.h. es darf zwar Magie beim Bau eingesetzt werden, diese darf aber keinesfalls im Verdacht stehen, mit Daimonenwerk zu arbeiten.
Durchhaltevermoegen: Die Bewohner der Festung sollen in die Lage versetzt werden, auch laengeren Belagerungen standzuhalten. Dies ist bei der Gestaltung von Versorgungseinrichtungen und Lagerraeumen zu beruecksichtigen.
Gebrauchsfaehigkeit: Das Gebaeude ist fuer dauerhafte Benutzung, nicht als temporaere Garnison auszulegen. Beleuchtung, Bewetterung und sanitaere Einrichtungen sind darauf auszulegen. Wiederum ist auf sparsame Ressourcennutzung zu achten. Hier koennen wir vielleicht einmal mit fackelarmer Lichtschachttechnik arbeiten?
Zuegige Fertigstellung: Unsere Auftraggeber stellen sich vor, wir koennten innerhalb von nur zwei Jahren die Arbeiten abschliessen. Die Beanspruchung magischer Unterstuetzung wird damit obligat.
Groesse: Der Platz soll nach menschlichen Einteilungen fuer ein "Regiment" berittener Krieger sowie das "uebliche Gesinde" zur Bewirtschaftung ausreichen. Daraus leiten sich dann die Anforderungen an die Lagerkapazitaeten ab.
Bei Streitfaellen ueber die Prioritaet der einzelnen Punkte ist wiederum der Bevollmaechtigte vor Ort heranzuziehen. Die "Weihefaehigkeit" steht als einziges Kriterium nicht zur Disposition.
Ausser der ueblichen Entlohnung fuer Taetigkeiten als Baumeister, Steinmetz etc. sieht unser Kontrakt ein erbliches Siedelungsrecht und eine haelftige untertaegige Erbbaugerechtigkeit fuer unsere Sippe in einem dem Bauwerk zuzuordnenden Lehen vor. Eingeschlossen ist die Schutzleistung durch die Besatzung der Burg gegen Uebergriffe aller Art sowie ein Recht auf Beherbergung im Krisenfall.
Innere Angelegenheiten der Angroschim sind von der Rechtsprechung des zukuenftigen Lehensnehmers ausgeschlossen.
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